Vereinsmeisterschaft
Die Vereinsmeisterschaft fördert das Schiesswesen und die Kameradschaft im Verein. Mit den Resultaten im Jahresprogramm werden Gutpunkte gesammelt, die für Auszeichnungen eingelöst werden können.
Kleine Vereinsmeisterschaft
Hauptprogramm
Obligatorisches Programm und Feldschiessen.
Grosse Vereinsmeisterschaft
Haupt- und Zusatzprogramm
Zusätzlich die Wettkämpfe aus dem Zusatzprogramm.
Zusatzprogramm
- Schweizer Sektionsmeisterschaft (SSM)
- Vorübung Feldschiessen
- Vancouver-Match
- Vorübung Vereinskonkurrenz Kantonal-/Eidg. Schützenfest
- Vereinskonkurrenz Kantonal-/Eidg. Schützenfest
- Bezirksstich A
- Bezirksstich B
So funktioniert es
- Die geschossenen Punkte werden gemäss Jahresprogramm gewichtet und als Gutpunkte gutgeschrieben.
- 10 Gutpunkte entsprechen Fr. 1.– – bezogen werden sie als Barauszahlung oder als Gutscheine des Gewerbevereins Luterbach. Meldeschluss ist jeweils das Endschiessen.
- Vereinsmeister wird, wer im Jahresprogramm die meisten Gutpunkte erreicht.
- Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. August zu bezahlen. Jugendliche und Jungschützen werden bevorzugt behandelt.
Reglement Vereinsmeisterschaft
Gruppenschiessen
Je nach Jahr nimmt der Verein mit einer Gruppe an Gruppenwettkämpfen teil.
Mannschaftsmeisterschaft SOSV
In der Mannschaftsmeisterschaft des Solothurner Schiesssportverbandes treten Mannschaften mit acht Schützinnen und Schützen an. Ab April werden vier Runden auf der Heimanlage geschossen, jede in einem festen Zeitfenster. Danach werden Auf- und Absteiger bestimmt.
Schützenfeste
Der Verein besucht regionale, kantonale und eidgenössische Schützenfeste – als Verein, in der Gruppe oder im Team. Dabei übernimmt der Verein einen Teil der Kosten:
Das bezahlt der Verein
- Schiessbüchlein und Vereinsstich (sofern die Vorübung geschossen ist)
- Vereinskonkurrenz, Gruppen- und Teamwettkampf
- Für Junioren und Jugendliche zusätzlich ein Übungskehr und den Juniorenstich
Das bezahlen Sie
- Alle weiteren Stiche und den Kantonalbeitrag
- Dafür kassieren Sie die selbst bezahlten Stiche und Ihren Anteil an Mehrauszahlungen
Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 24.02.2012.