Bundesübung

Obligatorisches Programm

Schiesspflicht erfüllen im Schützenhaus Luterbach: Daten, Ablauf und alles, was Sie mitbringen müssen.

Schiessdaten

Die Daten für die nächste Saison werden aufgeschaltet, sobald sie in SAT-Admin gemeldet sind.

Kommen Sie nicht erst kurz vor Schiessende – gegen Schluss kann es Wartezeiten geben.

Andere Daten und Orte: Schiessdaten-Suche des Bundes

Das müssen Sie mitbringen

  • Aufforderungsschreiben mit Klebeetikette
  • Dienstbüchlein
  • Militärischer Leistungsausweis bzw. Schiessbüchlein
  • Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
  • Persönliche Waffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Aufforderungsschreiben vergessen? Kein Grund, zu Hause zu bleiben: Schiesspflichtige ohne Aufforderung dürfen nicht abgewiesen werden. Den amtlichen Ausweis brauchen Sie aber in jedem Fall.

Wer ist schiesspflichtig?

Schiesspflichtig sind Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft – ab dem Jahr nach der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens bis zum Ende des Jahres, in dem sie 35 Jahre alt werden. Sie werden persönlich angeschrieben.

Geschossen wird mit der persönlichen Waffe auf 300 Meter. Die Teilnahme ist für Angehörige der Armee kostenlos.

Ablauf und Bestehensregel

  1. Anmelden am SchalterUnterlagen zeigen, Standblatt erhalten. Auf Wunsch können vorher Probeschüsse gelöst werden.
  2. WaffenkontrolleEin Schützenmeister prüft beim Eingang, ob Ihre Waffe entladen und im vorgeschriebenen Zustand ist.
  3. Programm schiessen20 Schüsse auf die Scheiben A5 und B4, maximal 85 Punkte. Die Schützenmeister unterstützen Sie gerne.
  4. Eintrag und AusgangskontrolleDas Resultat wird in Ihrem Leistungsausweis eingetragen, danach folgt die Entladekontrolle.

Bestanden ist die Schiesspflicht mit mindestens 42 Punkten und höchstens drei Nullern. Wer sie nicht besteht, kann das Programm im selben Verein höchstens zweimal wiederholen – mit Kaufmunition auf eigene Kosten.

Waffe nach der Dienstpflicht übernehmen?

Wer sein Sturmgewehr nach der Entlassung ins Eigentum übernehmen möchte, muss unter anderem eine bestimmte Anzahl Bundesübungen (Obligatorisches Programm oder Feldschiessen) in den letzten Jahren vor der Entlassung nachweisen. Massgebend sind die aktuellen Vorgaben der Armee – fragen Sie uns, wir helfen gerne weiter.

Tipp: Das Feldschiessen zählt ebenfalls als Bundesübung und ist für alle offen.

Offizielle Informationen zum Schiesswesen ausser Dienst